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BFH, 21.09.2007 - VII B 81/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
FGO § 116 Abs. 3 Satz 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
Erstattung von Einfuhrabgaben; Benutzung des grünen Ausgangs eines Reisenden auf Flughäfen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Düsseldorf, 27.03.2007 - 4 K 798/06
- BFH, 21.09.2007 - VII B 81/07
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- BFH, 16.03.2007 - VII B 21/06
Bedeutung des "grünen" Flughafenausgangs
Auszug aus BFH, 21.09.2007 - VII B 81/07
Dies ist schon deshalb nicht zu beanstanden, weil von offensichtlicher Fahrlässigkeit der Klägerin auszugehen ist, denn es kann im Allgemeinen angenommen werden, dass ein Reisender mit wenigstens durchschnittlicher Auffassungsgabe die entsprechenden Hinweise an den Flughafenausgängen bemerkt und erkennt, dass er mit anmeldepflichtigen Waren den roten Ausgang benutzen und die Waren dort bei der Zollstelle anmelden muss (Senatsbeschluss vom 16. März 2007 VII B 21/06, BFH/NV 2007, 1263, ZfZ 2007, 152). - BFH, 20.07.2004 - VII R 99/00
Entziehung aus der zollamtlichen Überwachung
Auszug aus BFH, 21.09.2007 - VII B 81/07
Ein Erstattungsantrag ist zwar unabhängig von dem angegebenen Rechtsgrund (hier Art. 238 Abs. 2 ZK) auf alle Erstattungsgründe zu prüfen, die nach dem Vorbringen des Antragstellers einschlägig sein könnten (Senatsurteil vom 20. Juli 2004 VII R 99/00, BFHE 206, 495, Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern --ZfZ-- 2005, 15). - EuGH, 27.09.2001 - C-253/99
Bacardi
Auszug aus BFH, 21.09.2007 - VII B 81/07
Auf einen besonderen Fall i.S. des Art. 239 ZK i.V.m. Art. 905 Abs. 1 der Zollkodex-Durchführungsverordnung (ZKDVO), der sich aus Umständen ergibt, bei denen weder eine betrügerische Absicht noch eine offensichtliche Fahrlässigkeit des Beteiligten vorliegt, kann geschlossen werden, wenn im Licht des an der Billigkeit ausgerichteten Regelungszwecks dieser Vorschriften Umstände festgestellt werden, aufgrund deren sich der Antragsteller in einer Lage befinden kann, die gegenüber derjenigen anderer Wirtschaftsteilnehmer, die die gleiche Tätigkeit ausüben, außergewöhnlich ist (Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften vom 27. September 2001 Rs. C-253/99, EuGHE 2001, I-6493, ZfZ 2001, 408). - BFH, 10.11.2006 - VII B 336/05
Darlegung der Zulassungsvoraussetzungen
Auszug aus BFH, 21.09.2007 - VII B 81/07
Die hiergegen wegen Nichtzulassung der Revision erhobene Beschwerde wurde als unzulässig verworfen (Senatsbeschluss vom 10. November 2006 VII B 336/05).
- FG Düsseldorf, 07.02.2024 - 4 K 1080/21
Einreihung von Röntgen-Flachbilddetektoren - Fehlen einer integrierten …
Die Vorschrift verpflichtet die Zollbehörde zwar, einen Erstattungsantrag unabhängig vom angegebenen Rechtsgrund auf alle Erstattungsgründe zu prüfen, die nach dem Vorbringen des Antragstellers einschlägig sein könnten (vgl. BFH, Beschluss vom 21. September 2007 VII B 81/07, BFH/NV, 2008, 126). - FG Düsseldorf, 29.06.2015 - 4 K 359/14
Einfuhr von Goldschmuck aus der Türkei: Zollbefreiung als Übersiedlungsgut oder …
Dieses Ergebnis entspricht auch dem Sinn nach den Beschlüssen des BFH vom 16.03.2007, VII B 21/06, BFHE 216, 468 und vom 21.09.2007, VII B 81/07, BFH/NV 2008, 126.